Neue Eich- / Konformitätsbewertungsgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.05.2019 ist die Änderung der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichkostenverordnung – MessEGebV) in Kraft getreten.

Dies bedeutet ab sofort für unsere Kunden geänderte Eichkostengebühren für Wasser- bzw. Gaszähler und gleichzeitig höhere Gebühren für die Eichstellenüberwachung durch die Eichdirektion bei der Firma Heitland.

Die neuen Gebühren stehen ab sofort unter der Rubrik Downloads für Sie bereit.

 

 

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