Neue Prüfstellen Anerkennung

Die Ernst Heitland GmbH & Co. KG hat sich zur Aufgabe gemacht, auch weiterhin Ihre beiden im Hause ansässigen staatlich anerkannten Prüfstellen im Betrieb zu halten. Die Neuanerkennung war aufgrund des neuen Mess- und Eichgesetzes verpflichtend, so dass die alten Bezeichnungen GH51 und WH 51 zu GNW51 und WNW 51 wurden. Die Angeboten Leistungen bleiben hierbei unberührt und so freuen wir uns auf zahlreiche weitere Jahre der engsten Zusammenarbeit zwischen den Prüfstellen und der Ernst Heitland GmbH & Co. KG.

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