Neue Eich- / Konformitätsbewertungsgebühren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.05.2019 ist die Änderung der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichkostenverordnung – MessEGebV) in Kraft getreten.

Die Gebührenerhöhung wurde für 2019/2020 beschlossen. Gleichzeitig wurde bereits damals beschlossen die Gebühren ab dem 1. Januar 2021 abermals anzupassen.

Das bedeutet für unsere Kunden, dass für Lieferungen ab dem 1. Januar 2021 die geänderte Eichkostengebühren für Wasser-, Gas- und Wärmemengenzähler in Abrechnung gebracht werden müssen. Ebenso sind alle anderen Gebühren z. B. für die Eichstellenüberwachung durch die Eichdirektion bei der Firma Heitland gestiegen.

Die neuen Gebühren stehen unter der Rubrik Downloads für Sie bereit.

 

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