Heitland gewinnt im Patentstreit gegen Diehl Metering

David gegen Goliath – Familienbetrieb gewinnt gegen Konzern im Patentstreit um Ultraschallwasserzähler.

Die Ernst Heitland GmbH & Co.KG aus Solingen konnte sich in einer Patentverletzungsklage (Az.: 4c O 79/20) vor dem Landgericht in Düsseldorf erfolgreich gegen die Diehl Metering GmbH mit Sitz in Ansbach verteidigen. Gegenstand der Klage war der Ultraschallwasserzähler Qalcosonic W1 der das Patent EP 1,493,998 aus dem Jahr 2004 verletzt haben soll.

Das Landgericht wies den Vorwurf der Patentverletzung zurück und die Klage von DIEHL ab. Unter anderem machte DIEHL geltend, dass bei Qalcosonic W1 ein Ultraschallspiegelhalterfortsatz gemäß DIEHL-Patent realisiert sei, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen. In diesen Punkten folgte das Gericht DIEHL nicht. Gegen das Urteil könnte DIEHL zwar noch Berufung einlegen, jedoch würde diese ebenfalls in Düsseldorf verhandelt und HEITLAND könnte erneut den Ausführungen von DIEHL entgegentreten.

Darüber hinaus läuft noch ein weiteres Verfahren vor dem Bundespatentgericht in München zur Prüfung des Rechtsbestands des Patents (Az.: 6 Ni 15/21 (EP)), in dem HEITLAND die Patentfähigkeit anzweifelt.

„Wir freuen uns sehr über das Urteil. Der Qalcosonic W1 ist einer der besten und modernsten Ultraschallwasserzähler, den es zurzeit gibt und wir werden die Erfolgsstory weiterschreiben. Wir bieten unseren Kunden funktionale und preisgünstige Messtechnik auf höchstem Niveau und punkten mit umfassender und parallel nutzbarer Kommunikationsfähigkeit bei wMBus und LoRaWAN“, so Stephan Bangert, geschäftsführender Gesellschafter bei HEITLAND.

Original im Downloadbereich

 

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