Heitland gewinnt im Patentstreit gegen Diehl Metering (Vol.2)

David gegen Goliath (Vol. 2) – Familienbetrieb gewinnt gegen Konzern im Patentstreit um Ultraschallwasserzähler

Die Ernst Heitland GmbH & Co.KG aus Solingen konnte sich im Dezember 2021 in einer Patentverletzungsklage (Az.: 4c O 79/20) vor dem Landgericht in Düsseldorf erfolgreich gegen die Diehl Metering GmbH mit Sitz in Ansbach verteidigen. Gegenstand der Klage war der Ultraschallwasserzähler Qalcosonic W1 der das Patent EP 1,493,998 aus dem Jahr 2004 verletzt haben soll.

DIEHL legte nach dem Urteil Berufung (Az.: I-2 U 44/22) ein.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Dezember 2022 die Berufung zurückgewiesen.

In den wesentlichen Punkten „Ultraschallspiegelhalterfortsatz“ folgte nun auch das Oberlandesgericht den Ausführungen von DIEHL nicht.

Somit ist der Vorwurf einer Patentverletzung von HEITLAND gegenüber den DIEHL Patent EP 1,493,998 nicht vorhanden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

„Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Gerichts. Der Qalcosonic W1 ist einer der modernsten Ultraschallwasserzähler, den es zurzeit gibt. Wir werden nun noch stärker in die Vermarktung des Zählers investieren. Neben funktionaler und preisgünstiger Messtechnik mit umfassender und parallel nutzbarer Kommunikationsfähigkeit über wMBus und LoRaWAN bieten wir unseren Kunden zukünftig noch mehr Softwarelösungen an, um für die Digitalisierung unserer Städte zu sorgen.“, so Mike G. Hiatt, Leiter Vertrieb und Marketing bei HEITLAND

Original im Downloadbereich.

 

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